Das italienische Universitätssystem

Das italienische Universitätssystem
Studiengänge
Akademische Grade
Kreditpunkte
Jahre
1. Zyklus
Corso di laurea CL (Bachelorabschluss)
Laurea L
180
3
2. Zyklus
Corso di Laurea Specialistica-CLS (Masterstudiengang)
Laurea Specialistica-LS
120
2
Corso di Specializzazione di 1° livello-CS1 (Spezialisierungskurs ersten Grades)
Diploma di Specializzazione
120-180
02-März
Corso di Master Universitario di 1° livello - CMU1 (Weiterbildender Masterstudiengang ersten Grades)
Master Universitario di 1° livello - MU1
60+
1+
3. Zyklus
Corso di Dottorato di Ricerca-CDR (Doktoratstudium)
Dottorato di Ricerca-DR
60-300
3+
Corso di Specializzazione di 2° livello-CS2 (Spezialisierungskurs zweiten Grades)
Diploma di Specializzazione di 2° livello - DS2
60-300
01-Mai
Corso di Master Universitario di 2° livello-CMU2
(Weiterbildender Masterstudiengang zweiten Grades)
Master Universitario di 2° livello-MU2
60+
1+
 

Das italienische Universitätssystem basiert auf den drei Zyklen des Bologna-Prozesses: Die wesentlichen akademischen Titel sind „Laurea“ (1. Zyklus, entspricht dem Bachelor), „Laurea Magistrale“ (2. Zyklus, entspricht dem Master) und „Dottorato di ricerca“ (3. Zyklus, Doktoratsstudium). Im italienischen System gibt es auch noch weitere akademische Ausbildungen mit den entsprechenden Abschlüssen.

Erster Zyklus. Er besteht ausschließlich aus „Corsi di Laurea“ (Bachelorabschluss). Diese haben zum Ziel, Studierenden angemessene Kenntnisse allgemeiner wissenschaftlicher Methoden und Inhalte zu vermitteln sowie den Erwerb besonderer beruflicher Kenntnisse zu ermöglichen. Mindestvoraussetzung für die Zulassung ist das Abschlussdiplom einer Oberschule, das nach Vollendung von insgesamt 13 Schuljahren und nach Bestehen der entsprechenden Prüfung (Matura/Abitur) erlangt wird, oder ein vergleichbarer ausländischer Studientitel; die Zulassung kann der Überprüfung weiterer Bedingungen unterliegen. Die Regelstudienzeit beträgt drei Jahre. Um den Bachelorabschluss zu erlangen, muss ein Student 180 Kreditpunkte erwerben; es können auch die Absolvierung eines Praktikums und die Besprechung eines Abschlussberichts oder das Verfassen einer Abschlussarbeit vorgesehen sein. Der Bachelorabschluss ist Zulassungstitel für die Masterstudiengänge und für alle anderen Ausbildungswege des 2. Zyklus.

Zweiter Zyklus
Die wichtigsten Studien des 2. Zyklus sind die „Corsi di Laurea Magistrale“ (Masterstudiengänge); sie bieten eine Ausbildung auf fortgeschrittenem Niveau für einen Beruf von hoher Qualifikation in spezifischen Bereichen. Für die Zulassung ist der Besitz einer italienischen Laurea oder ein vergleichbarer ausländischer Titel erforderlich; die einzelnen Universitäten können spezifische Zulassungsvoraussetzungen vorsehen. Die Regelstudienzeit beträgt zwei Jahre. Um den Masterabschluss zu erlangen, muss ein Student 120 Kreditpunkte erwerben und eine Abschlussarbeit verfassen und diskutieren. Einige Studien (in den italienischen Studienklassen „Medicina e chirurgia“, „Medicina veterinaria“, „Odontoiatria e protesi dentaria“, „Farmacia e Farmacia industriale“, „Architettura“, „Ingegneria edile-Architettura“, „Giurisprudenza“, „Scienze della formazione primaria“) sind einstufige Masterstudien: Zugangsvoraussetzung ist das Abschlussdiplom einer Oberschule oder ein vergleichbarer ausländischer Titel; die Zulassung erfolgt über eine Aufnahmeprüfung; diese Studien haben eine Dauer von 5 Jahren und umfassen 300 Kreditpunkte – 6 Jahre und 360 Kreditpunkte für „Medicina e chirurgia“ und für „Odontoiatria e protesi dentaria“. Der Masterabschluss ist Zulassungstitel für das Doktoratsstudium und für alle anderen Ausbildungen des 3. Zyklus.

Dritter Zyklus
Die wichtigsten Studien des 3. Zyklus sind die „Corsi di Dottorato di ricerca“ (Doktoratsstudien); Ziel dieser Studien ist der Erwerb von wissenschaftlichen Forschungsmethoden und deren Anwendung. Praktika im Ausland und empirische Arbeiten in Forschungslaboratorien sind des Weiteren vorgesehen. Die Zulassung erfordert einen Masterabschluss (oder einen vergleichbaren ausländischen Titel) und das Bestehen eines Wettbewerbs; die Regelstudienzeit beträgt mindestens 3 Jahre. Ein Doktoratsstudent muss eine Abschlussarbeit verfassen und sie im Rahmen der Abschlussprüfung diskutieren.


Weitere Ausbildungen
„Corsi di Specializzazione“ (Spezialisierungskurse): Ausbildungen des 3. Zyklus, die das Ziel haben, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die für Berufsfelder mit hoher Qualifikation notwendig sind, insbesondere im medizinischen, klinischen und chirurgischen Bereich. Die Zulassung erfordert einen Masterabschluss (oder einen vergleichbaren ausländischen Titel) und das Bestehen eines Wettbewerbs; die Regelstudienzeit beträgt zwischen 2 (120 KP) und 6 Jahren (360 KP) je nach wissenschaftlichem Bereich. Nach Studienabschluss wird der Grad „Diploma di Specializzazione“ verliehen. 

 

„Corsi di Master universitario di 1° livello“ (Weiterbildende Masterstudiengänge ersten Grades): Ausbildungen des 2. Zyklus, die die wissenschaftliche Ausbildung vervollkommnen. Die Zulassung erfolgt mit einer italienischen „Laurea“ oder einem vergleichbaren ausländischen Titel. Die Mindestdauer beträgt 1 Jahr (60 KP); die Zulassung zu Doktoratsstudien und anderen Ausbildungen des 3. Zyklus ist nicht möglich, da diese Masterstudiengänge keine nationale Studienordnung haben und der Titel in Eigenverantwortung von der betreffenden Universität ausgestellt wird. Nach Studienabschluss wird der Grad „Master Universitario di primo livello“ verliehen.  

 

„Corsi di Master universitario di 2° livello“ (Weiterbildende Masterstudiengänge zweiten Grades): Ausbildungen des 3. Zyklus, die die wissenschaftliche Ausbildung vervollkommnen. Die Zulassung erfolgt mit einer italienischen „Laurea Magistrale“ oder einem vergleichbaren ausländischen Titel. Die Mindestdauer beträgt 1 Jahr (60 KP); die Zulassung zu Doktoratsstudien und anderen Ausbildungen des 3. Zyklus ist nicht möglich, da diese Masterstudiengänge keine nationale Studienordnung haben und der Titel in Eigenverantwortung von der betreffenden Universität ausgestellt wird. Nach Studienabschluss wird der Grad „Master Universitario di secondo livello“ verliehen. 

 

Kreditpunkte (KP): Alle Studiengänge können über so genannte Kreditpunkte aufgeschlüsselt werden. Einem Kreditpunkt (KP) entsprechen in der Regel rund 25 Stunden Studienaufwand durch die Studierenden, Selbststudium inbegriffen. Der durchschnittliche Lern- und Arbeitsaufwand, der in einem Jahr von einem Vollzeitstudenten absolviert werden muss, entspricht 60 KP. Die Kreditpunkte basieren auf dem European Credit Transfer System (ECTS).   

 

Studienklassen: Bachelor- und Masterstudien, die miteinander die gleichen Ausbildungsziele und die gleichen, grundlegenden Ausbildungsformen teilen, werden zu so genannten Zugehörigkeitsklassen zusammengefasst.Die einzelnen Studieninhalte werden selbstständig von einer jeweiligen Hochschule festgelegt; einige auf nationaler Ebene festgelegte Studieninhalte müssen jedoch verpflichtend von den Hochschulen eingebunden werden. Diese Voraussetzungen werden in Zusammenhang mit jeder Zugehörigkeitsklasse festgelegt. Die Studientitel innerhalb einer Klasse haben alle dieselbe rechtliche Gültigkeit. 

 

Akademische Grade: dem Bachelorabschluss entspricht der Akademische Grad "Dottore"; dem Masterabschluss der Akademische Grad "Dottore Magistrale"; dem Doktoratsstudium der Akademische Grad "Dottore di ricerca" oder “PhD”.   

 

Gemeinsame Abschlüsse: Die italienischen Universitäten bieten die Möglichkeit, Studiengänge in Zusammenarbeit mit ausländischen Universitäten zu schaffen. Nach Studienabschluss werden gemeinsame Abschlüsse oder Doppel- bzw. Mehrfachabschlüsse verliehen.