Studiengebühren

Akademisches Jahr 2018/2019

 

Die Università Politecnica delle Marche hat im Wintersemester 2017/2018 ein neues Studiengebührenmodell eingeführt.

Seitdem setzt sich der Gesamtbetrag aus der regional einheitlichen Immatrikulations- oder Einschreibegebühr und dem Beitrag für regionale Einrichtungen zusammen.
Der Beitrag für regionale Einrichtungen variiert je nach dem besuchten Studiengang und der Einkommens- und Vermögenslage der Studierenden und ihrer Familien aufgrund der ISEE-Bescheinigung.

 

Raten und Fristen

Die Studiengebühren sind in drei Raten zu bezahlen:

 

  • Die erste Rate ist für alle Studierenden gleich und beträgt 156,00 € (140,00 € für die Landesabgabe für das Recht auf Universitätsstudium und 16,00 € für Stempelgebühren);
    Die erste Rate ist bei der Immatrikulation oder Einschreibung bis spätestens 5. November 2018 zu bezahlen.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen sind die Fristen für die Zahlung der ersten Rate den entsprechenden Wettbewerbsausschreibungen zu entnehmen.

  • Die 2. und 3. Raten variieren je nach dem besuchten Studiengang und der Einkommens- und Vermögenslage der Studierenden und Ihrer Familien (ISEE). Der ISEE-Wert soll ausschliesslich aufgrund der in der Online-Eigenerklärung erklärten Daten ermittelt werden. Die Online-Eigenerklärung ist bis spätestens 13. November 2018 einzureichen.

Die 2. Rate ist bis spätestens 20. Dezember 2018 zu bezahlen.

Die 3. Rate ist bis spätestens 31. Mai 2019 zu bezahlen.

 

Die Zahlung der Studiengebühren muss ausschliesslich mittels MAV im Studentenportal oder PagoPA erfolgen. 
Bei Zahlungsverzügen muss der Betrag von 50,00 Euros ohnehin bezahlt werden.

 

 

Berechnen Sie hier Ihre Studiengebühren

http://www.univpm.it/simulatore‐tasse

 

 

 
+ - Die Eigenerklärung ausfüllen

Der vom ISEE-Wert abhängige Betrag ist über die entsprechende Prozedur im Esse3Web-Studentenportal bis spätestens 13. November 2018 zu berechnen. Durch diese Prozedur können der Datenbank von INPS (Nationalinstitut für Soziale Fürsorge - NISF) die Daten entnommen werden, die für die Ermittlung des ISEE-Wertes erforderlich sind. Stellen Sie sich in der untenstehenden Paragraph fest, ob Sie auf eine Studiengebühren-Ermässigung Anrecht haben, auf die in der Prozedur Antrag stellen können.

 

Die obenerwähnte Prozedur soll vorgenommen werden, auch wenn Sie im Begriff sind, das Studium in der ausserordentlichen Herbstsession zu absolvieren und in ein Magisterstudium einzuschreiben.

 

Um die Prozedur für die Einreichung der Eigenerklärung vorzunehmen, gehen sie in: Esse3 Web - Segreteria - Autocertificazione  (Lesen Sie bitte die Anleitungen für die Eigenerklärung guida all'autocertificazione durch)

Vorsicht: Für die Berechnung der Studiengebühren gilt nur der ISEEU-Wert, der ohne Fehler und Mängel ermittelt worden sein soll.

Sie können den ISEE-Wert von einem CAAF-Zentrum (Steuerbeistandszentrum) oder von der INPS/NISF berechnen lassen. In diesem Fall werden Sie ihn nach wenigstens 15 Tagen erhalten. Bitte, vergessen Sie nicht, dass Sie nach Bestätigung der Prozedur nur 10 Tage zur Verfügung haben.

 

Nach der Bestätigung der Eigenerklärung wird dem Student die letzte ISEE-Einkommensklasse zugeschrieben. Der ISEE-Wert für die Berechnung der Universitätsstudiengebühren wird von INPS/NISF erst nach einigen Tagen ausgestellt und die zugeschriebene Einkommensklasse kann erst danach visualisiert werden. Der zu entrichtende Beitrag kann ab Mitte Dezember visualisiert werden.

Wenn Sie bei der Eigenerklärung die Universität nicht dazu genehmigen, für die Erwerbung des ISEE-Wertes in die Datenbank von INPS/NISF zu gelangen, wird Ihnen der für Ihren Studiengang vorgesehene Höchstbetrag zugeschrieben. Für weitere Informationen über den ISEE-Wert lesen Sie bitte die entsprechenden Anleitungen (guida all'ISEE).

Irrtümer oder Ungenauigkeiten müssen vor der Einreichung des MAV-Formulars und binnen 15 Tage ab Visualisierung des zu entrichtenden Beitrags über den Help Desk mitgeteilt werden.

 
+ - Befreiung und Ermässigung
Sie sind von der Zahlung der Studiengebühren befreit, wenn:

 

  1. Ihr ISEE-Wert nicht höher als € 13.000 ist und wenn:
    - Sie in dem 1. Studienjahr eingeschrieben sind;
    - Sie in dem 2. Studienjahr eingeschrieben sind und mindestens 10 Kreditpunkte (ECTS) bis 10. August 2018 erlangt haben;
    - Sie in einem Studienjahr nach dem 2. eingeschrieben sind und die Regelstudienzeit um nicht mehr als ein Jahr überschritten und mindestens 25 Kreditpunkte in den zwölf Monaten vor 10. August 2018 erlangt haben.

  2. Ihr Oberschulstudium mit Höchstpunktezahl (100/100) und Auszeichnung “cum laude” (mit Lob) absolviert haben und ins 1. Studienjahr eines Bachelor-Studienganges oder eines einstufigen Masterstudienganges einschreiben;

  3. Ihr Bachelor-Studium mit der Höchstpunktezahl von 110/110 mit Lob abgeschlossen haben und zum ersten Mal in einen der zweijährigen Masterstudiengänge der Universität einschreiben;

  4. Sie Gewinner oder Geeignete einer Studienbeihilfe von ERDIS (Amt für Hochschulförderung) sind;

  5. Sie ein Stipendiat des Auswärtigen Amtes sind;

  6. Sie Begünstigter internationalen Schutzes sind (Belege sind an Ufficio Didattica e Diritto allo Studio - Abteilung Didaktik und Hochschulförderung - abzugeben). 

 

In den obenerwähnten Fällen sollen Sie nur die Immatrikulations-/Einschreibegebühr von € 156. 

Studierenden mit einer anerkannten Behinderung im Sinne des Gesetztes n. 104/1992 oder mit einer Invalidität ab 66% sind von der Zahlung der Landesabgabe befreit und sollen nur 16 € zahlen.

 
Anrecht auf eine Studiengebühren-Ermässigung haben Sie, wenn:
  1. Ihr ISEE-Wert beträgt zwischen € 13.000 und € 30.000 und wenn:
    - Sie in dem 2. Studienjahr eingeschrieben sind und mindestens 10 Kreditpunkte (ECTS) bis 10. August 2018 erlangt haben;
    - Sie in einem Studienjahr nach dem 2. eingeschrieben sind und die Regelstudienzeit um nicht mehr als ein Jahr überschritten und mindestens 25 Kreditpunkte in den zwölf Monaten vor 10. August 2018 erlangt haben;

    In den obenerwähnten Fällen sollen Sie die Landesabgabe, die Stempelgebühren und einen vom Gesetz 232/2016 vorgesehenen ermässigten Beitrag bezahlen.

  2. Sie ein verdienstvoller Studierende sind
    Sie sollen am 10. August die in Ihrem Studiengang vorgesehene Höchstzahl an Kreditpunkten (ECTS) und den in der Meritenliste vorgesehenen niedrigsten Notendurchschnitt erhalten haben.

  3. Sie ein Teilzeitstudent sind

    Berechnen Sie den vom ISEE-Wert abhängigen Beitrag und verringern Sie ihn um 50% (Art. 5 del Regolamento Contribuzione studentesca A.A. 2018-2019 - Normen für die Studiengebühren Studienjahr 2018-2019).

  4. Sie einer der folgenden Personengruppen gehören:
    - Studierende, die im Studienjahr 2018-2019 den einjährigen staatlichen freiwilliger Zivildienst leisten;
    - Studierende, die im Studienjahr 2018/2019 schwanger sind;
    - Studierende mit nachgewiesenen andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigungen;
    - Studierende, die eine Behinderung von mindestens 45% und höchstens 66% nachweisen);
    - Studierende, die wenigstens einen Elternteil in wirtschaftlicher Bedürftigkeit (z. B. arbeitslos, oder in der Lohnausgleichskasse oder Mobilitätsliste eingetragen) haben.
    Laden Sie das Formular herunter, wenn:
    - Ihr ISEE-Wert nicht höher als € 30.000 ist;
    - die Benachteiligung besteht seit wenigstens 6 Monaten vor 13. November 2018;
    In den obenerwähnten Fällen bezahlen Sie die Landesabgabe, die Stempelgebühren und den Mindestbeitrag.

  5. Sie Gewinner einer Studienbeihilfe von ERDIS sind und im Studienjahr 2018-2019 im 1. Jahr nach der Regelstudienzeit eingeschrieben sind:

 

Sie bezahlen die Landesabgabe, die Stempelgebühren und 50% der Beiträge.

 
Anrecht auf weitere Ermässigungen haben Sie, wenn:
  1. Sie Geschwister haben, die an der Università Politecnica delle Marche eingeschrieben sind (10%);

  2. Sie Geschwister haben, die an einer anderen Universität in den Marken eingeschrieben ist (5%);

  3. Sie Waise oder Halbweise sind (10%).
 
+ - Studierende mit ausländischem Vermögen und Einkommen

Beantragen Sie den sogenannten “ISEE parificato” in einem der mit der Universität vertragsgebundenen CAAF-Zentren, die unter elenco dei CAF finden können, und reichen Sie ihn der Ufficio Didattica e Diritto allo Studio (Abteilung Didaktik und Hochschulförderung) in Via Oberdan 8 bis spätestens 13. November 2018 ein.

 

Wenn Sie EU-Bürger/in sind und den “ISEE parificato” nicht beantragen wollen, wird Ihnen der für Ihren Studiengang vorgesehene Höchstbetrag zugeschrieben. 

 

Studierende aus Nicht-EU Staaten, die den "ISEE parificato" nicht beantragt haben

 
  • Der ISEE-Wert für Studierende, die Staatsangehörige eines der von MIUR angegebenen Entwicklungsländer sind, ist auf €13.001 festgesetzt worden;

  • Der ISEE-Wert für Studierende, die Staatsangehörige eines Nicht-Entwicklungslandes sind, beträgt €24.000.
 
+ - Studierende, deren Wohnung aufgrund dem Erdbeben als unbewohnbar erklärt worden ist

Wenn die Wohnung, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, aufgrund dem am 24. August 2016 angefangenen Erdbeben beschädigt oder zerstört worden ist, und wenn:

  • Ihr ISEE-Wert nicht höher als € 30.000 ist;
  • Die Wohnung noch unbewohnbar ist;

sollen Sie zuerst die erste Rate bezahlen und dann durch das entsprechende Formular eine Reduzierung für „studente colpito dal sisma“ („vom Erdbeben betroffene Studierenden“) beantragen.

Wenn die Unbewohnbarkeit Ihres Hauses nachgewiesen und Ihre Beantragung vom Rektor angenommen ist, wird Ihnen der Mindestbetrag zugeschrieben.

 
+ - Studierende, die im Studienjahr 2018/2019 in der ersten Session nach der Einschreibung ihr Studium abschliessen werden

Wenn Sie alle Prüfungen Ihres Studienganges bis 28. Februar 2019 absolvieren und Sie Ihren Universätsabschluss im Juli 2019 (oder im November 2019 für die Studiengänge Gesundheitsberufe) erlangen, müssen Sie alle für den Studienjahr 2018/2019 vorgesehenen Raten bezahlen.
Erst nach Abschluss des Studiums wird Ihnen der für Ihren Studiengang vorgesehene Mindestbetrag zugeschrieben, aufgrund dessen Sie die Rückerstattung des entrichteten überschüssigen Betrages beantragen können.

 
+ - Rückerstattung von Studiengebühren

Der rückerstattende Betrag wird ausschliesslich  auf das in esse3web angegebene Konto überwiesen (vgl. Art. 15 Regolamento per la contribuzione studentesca - Normen für die Studiengebühren Studienjahr 2018/2019). Das Konto oder Gemeinschaftskonto, auf das der Betrag überwiesen werden muss, muss auf den Namen des Studenten oder der Studentin lauten.

Wenn Sie ein Konto nicht haben, können Sie das Angebot von Banca Unicredit fü UNIVPM-Studenten/-innen in Anspruch nehmen.

 
+ - Befreiung von der Zahlung der Landesabgabe

Die Landesabgabe ist nur einmal im Studienjahr für die Einschreibung in einer der Universitäten, Hochschulen oder AFAM Institute (Kunst-, Musik- und Tanzinstitute) der Marken zu bezahlen, laut Art. 14 des Regionalprogramm für Hochschulförderung 2018/2019. So,

  1. Wenn Sie an unsere Universität einschreiben wollen, aber die Landesabgabe an einer anderen Universität schon bezahlt haben, brauchen Sie nur die Einschreibegebühr in Höhe von 16 € (für Stempelgebühren) zu bezahlen;
  2. Wenn Sie die Landesabgabe mit der ersten Rate zur Einschreibung in die Univpm und früher auch noch an einer andere Universität bezahlt haben, wird Ihnen der Betrag von € 140,00 rückerstattet.

Setzen Sie sich mit dem Studentensekretariat Ihres Studienganges in Verbindung, um zu erfahren, wie sie in den obenerwähnten Fällen umgehen sollen.

 

Documentation

 
 
Contacts

Ufficio Diritto allo studio, Master e Corsi di Perfezionamento
via Oberdan, 8 - 60121 Ancona

Tel.: +39 071 220 2456 - 2457
E mail: dirittoallostudio@univpm.it 

 

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