Leitungsorgane

 

Die Univpm ist von den folgenden Organen geführt:


a) Leitungsorgane;
b) Organe mit beratender Funktion

Den Leitungsorganen gehören die Folgenden:



  • Der Rektor/Die Rektorin
    Der Rektor/Die Rektorin vertritt die Universität nach aussen. Er/Sie regelt die innere Organisation der Verwaltung und ist insbesondere zuständig für die Struktur- und Entwicklungsplanung für die Umsetzung von Konzepten und Instrumenten zur strategischen Entwicklung und Steuerung der Universität.
    Unter anderem erlässt der Rektor/die Rektorin die Richtlinien für Haushalts- und Wirtschaftsführung und macht Vorschläge für die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Organisationseinheiten.
    Der Rektor/Die Rektorin ist für die Erfüllung der verwaltlichen Aufgaben verantwortlich.
  • Der Direktor
    Der Rektor/Die Rektorin wird von dem Direktor/der Direktorin vertreten und von diesem/dieser bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben unterstützt. Der Direktor/Die Direktorin wird von dem Rektor/der Rektorin unter den Vollzeitprofessoren (oder Professoren, die sich für eine Vollzeitbeschäftigung beim Übernehmen des Amtes entscheiden) gewählt.
  • Der Senat
    Der Senat ist das Leitungsorgan der Universität. Der Senat trägt die Verantwortung für die Organisation, Planung und Koordinierung von Angelegenheiten in den Bereichen Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung.
  • Der Universitätsrat
    Der Universitätsrat erfüllt die Funktion eines Aufsichtsorgans. Er beaufsichtigt hauptsächlich die Geschäftsführung der Universität.
 

Eine beratende Funktion steht dem Studentenausschuss und der Haushaltskommission zu

  • Der Studentenausschuss
    Der Studentenausschuss besteht aus Vertretern der Studenten der Univpm. Er hat hautpsächlich eine beratende Funktion und beaufsichtigt die Ermittlung vom finanziellen Zustand der Studenten.

 

  • Die Haushaltskommission
    Die Haushaltskommission beschäftigt sich insbesondere mit der Kontrolle in Angelegenheiten der Finanzen sowie mit allgemeinen Grundsätzen für die Mittelverteilung, der Bewertung der Lehrtätigkeit, der Analyse der universitären Dienstleistungen und der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Qualitätssteigerung.